Tarife Spitex-Dienstleistungen

Unsere Tarife Stand 01.07.2026

Abklärung, Beratung und Koordination

  • CHF 76.90 / h

Pflege

  • CHF 63.00 / h Untersuchung und Behandlung *
  • CHF 52.60 / h Grundpflege *

* gemäss Tarifvertrag von Santésuisse und dem Spitex 
  Verband Schweiz

Psychiatrische Pflege

  • CHF 63.00 / h Untersuchung und Behandlung
  • CHF 52.60 / h Psychiatrische Grundpflege

Nach Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) haben sich Kundinnen und Kunden im Kanton Aargau bei pflegerischen Leistungen mit einer Patientenbeteiligung von 20 %, maximal CHF 15.35 pro Tag, zu beteiligen.

Hauswirtschaft Abklärung und Beratung

  • CHF 50.00 / h Mitglieder
  • CHF 60.00 / h Nichtmiglieder

Einsätze Hauswirtschaft

  • CHF 35.00 / h HW-Leistungen Mitglieder
  • CHF 45.00 / h HW-Leistungen Nichtmitglieder
  • CHF 35.00 pauschal Dossier-Eröffnungsgebühr (einmalig bei Auftrag) Mitglieder
  • CHF 45.00 pauschal Dossier-Eröffngungsbegühr  (einmalig bei Auftrag) Nichtmitglieder
  • CHF 70.00 / h Spezieller Haushilfeeinsatz
  • CHF 6.00 Wegpauschale pro Einsatz

Hauswirtschaftliche Dienstleistungen werden ausschliesslich über die Zusatzversicherung bezahlt. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich an die Klienten.

Sonderleistungen

  • CHF 70.00 / h Dienstleistungen im Auftrag der Klienten (Wahlleistungen)
  • CHF 1.00 / Km Kilometerentschädigung für Klientenfahrten

Vereinsmitgliedschaft

  • CHF 45.00 / Jahr Mitgliederbeitrag pro Haushalt

Absagen und Abwesenheiten

  • CHF 50.00 / Ereignis Umtriebsentschädigung, Absage weniger als 24h/48h Stunden vorher
  • CHF 60.00 / Ereignis Umtriebsentschädigung, vergeblicher Einsatz

Für vereinbarte pflegerische oder hauswirtschaftliche Einsätze, die von den Klienten von Montag bis Freitag nicht spätestens 24 Stunden und für Wochenend- und Feiertagseinsätze nicht mindestens 48 Stunden vor dem geplanten Termin abgesagt werden, werden CHF 50.00 als Umtriebsentschädigung verrechnet.

Bei Abwesenheit der Klienten vor Ort ohne vorgängige Rücksprache mit der Spitex RegioKirchspiel oder eine rechzeitige Absage werden CHF 60.00 als Umtriebsentschädigung in Rechnung gestellt. Ausgenommen von dieser Regelung sind medizinische Notfälle (Spitaleintritt).